Vorklärung - Mehrkammergruben

Funktion:

Die Vorklärung hat die Aufgabe die im Abwasser enthaltenden absetzbaren und aufschwimmende Stoffe zurück zu halten indem die Fließgeschwindigkeit herab gesetzt wird.

Sie »schont« somit den darauffolgenden biologischen Teil der Abwasserreinigung.

Absetzbare Stoffe sind alle Stoffe die schwerer als Wasser sind und so absinken, z.B. Sand. Aufschwimmende Stoffe sind leichter als Wasser und schwimmen an der Wasseroberfläche, z.B. Fett, Papierreste.

Folgende Bedingung muss eine Vorklärung erfüllen:

  • Zu- und Ablaufleitungen müssen mindestens DN 150 sein
  • Die Zulaufleitung muss 10 cm höher liegen als der Ablauf
  • Die Zulaufleitung muss 5-10 cm in die Kammer hineinragen
  • Die Belüftung der Vorklärung muss einwandfrei sichergestellt sein
  • Die Abdeckung muss von Hand geöffnet werden können
  • Die Übergänge in den Kammern sollten als T-Rohr ausgebildet sein
  • Die Mindestwassertiefe muss 1,20 m betragen

Nach der DIN 4261 Teil 1 werden Mehrkammergruben unterschieden in:

  • Mehrkammer-Absetzgruben

und in

  • Mehrkammer-Ausfaulgruben

Mehrkammer-Absetzgruben dienen für Anlagen mit Abwasserbelüftung. Das Nutzvolumen muss mindestens 300 L pro Einwohner betragen (einschließlich Schlammspeicherung, mindestens 3,0 m³)

Mehrkammer-Ausfaulgruben dienen für Anlagen ohne Abwasserbelüftung. Das Nutzvolumen muss mindestens 1500 L pro Einwohner betragen (einschließlich Schlammspeicherung, mindestens 6,0 m³)

Bei Drei- und Mehrkammergruben muss die erste Kammer die Hälfte des erforderlichen Gesamtvolumens aufweisen.

Vorklärung

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